Hausordnung, Maßnahmenkatalog, Internetnutzung


HAUSORDNUNG

 

Zu einem guten Schulklima gehört ein rücksichtsvolles, freundliches und höfliches Miteinander von Lehrkräften, Schüler/innen, Mitarbeiter/innen und Eltern.

 

Hilfsbereitschaft und Offenheit, Einsatzbereitschaft und Leistungswille sowie das faire Austragen von Konflikten sind für den guten Umgang aller Beteiligten entscheidend.

 

Für eine angenehme Lern- und Lehratmosphäre tragen wir alle Verantwortung.
Auf dem Schulgelände und bei schulischen Veranstaltungen gilt das Jugendschutzgesetz

 

SICHERHEIT UND ORDNUNG

  • Schulfremde Personen melden sich im Sekretariat an.
  • Der Fahrstuhl ist nur durch Berechtigte bzw. Hilfsbedürftige nach individueller Absprache nutzbar.
  • Datenträger und Materialien mit verfassungsfeindlichen Inhalten, sowie Waffen (auch waffenähnliche Gegenstände) und Pyrotechnik jeglicher Art, sowie Sportgeräte, die nicht im Unterricht zum Einsatz kommen, sind auf dem Schulgelände und während aller Schulveranstaltungen untersagt.
  • Das Benutzen von Handys, MP3-Playern ... während des Unterrichts ist nicht gestattet. Diese sind ausgeschaltet in der Tasche aufzubewahren. Über Ausnahmen entscheidet die Lehrkraft. Bild- Und Tonaufnahmen sind nicht erlaubt.
  • Die Schule übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Wertgegenstände.
  • Fundsachen sind im Sekretariat abzugeben.

 

UMGANG MIT SCHULEIGENTUM

  • Alle sind verpflichtet, Schulgebäude, Mobiliar und Unterrichtsmittel schonend zu behandeln und sich umweltbewusst zu verhalten.
  • Beschädigungen von Schuleigentum sind umgehend dem Hausmeister zu melden.

 

AUFENTHALT IM SCHULGEBÄUDE

 


            Unterrichts- und Pausenplan:

 


                               1. Stunde:          07:30 - 08:15 Uhr
                               2. Stunde:          08:20 - 09:05 Uhr
                                                                                 1. große Pause

 

                               3. Stunde:          09:25 - 10:10 Uhr
                               4. Stunde:          10:15 - 11:00 Uhr
                                                                                 2. große Pause


                               5. Stunde:          11:25 - 12:10 Uhr
                               6. Stunde:          12:15 - 13:00 Uhr
                                                                                 Mittagspause


                               7. Stunde:          13:25 - 14:10 Uhr
                               8. Stunde:          14:15 - 15:00 Uhr



  • Der Unterricht beginnt für Lehrer und Schüler pünktlich und unter Bereitstellung aller notwendigen Arbeitsmaterialien sowie der Hausaufgaben.
  • In den großen Pausen verlassen die Schüler das Gebäude und halten sich auf dem Schulhof auf. Der Speiseraum wird für die Esseneinnahme genutzt.
  • In den Freistunden und während der Mittagspause können Schüler/innen der 7. - 10. Klassen das Schulgelände mit Genehmigung der Eltern verlassen.
  • Der Wechsel von der Schule zur Turnhalle erfolgt nach Pausenende. Nach dem Sportunterricht ist unverzüglich auf das Schulgelände zurückzukehren.


RAUCHEN, DROGEN, ALKOHOL

  • Die Einnahme, das Mitführen sowie der Einfluss von Suchtmitteln und Energydrinks hat den Ausschluss vom Unterricht sowie von Schulveranstaltungen zur Folge. Handel und Besitz von Drogen führen zu disziplinarischen Maßnahmen.
  • Das Rauchen - auch von elektrischen Produkten (E-Zigaretten, E-Shisha ...) auf dem Schulgelände und bei Schulveranstaltungen ist verboten.

 

Die Hausordnung wurde von der Gesamtkonferenz 13.10.2020 beschlossen.

Sie tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.


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Maßnahmenkatalog zur Durchsetzung der Hausordnung


  1. Zuspätkommen
    Hat ein Schüler zur ersten Stunde "verschlafen", so ist dieses Fehlen am nächsten Tag schriftlich durch die Eltern zu entschuldigen. Bleibt die Entschuldigung an diesem Tag aus, wird das Fehlen als "unentschuldigt" gewertet. Bei wiederholtem "Zuspätkommen" zum Unterricht werden die Eltern informiert und die entsprechende Stunde wird nachgeholt. (Schüler meldet sich im Sekretariat)

  2. Handy
    Benutzt ein Schüler während des Unterrichts sein Handy, so hat er dies beim Lehrer abzugeben. Kommt er der Aufforderung nicht nach, muss er den Unterricht verlassen. Sollte er auch dies nicht tun, werden die Eltern informiert und der betreffende Schüler muss abgeholt werden. Wird ein Handy während einer Kurzkontrolle, Klassenarbeit oder Prüfung benutzt, so wird dies als Betrugsversuch eingestuft und mit der Note "6" bewertet.

  3. Versäumnisse
    Nachzuholende Arbeiten, z.B. nicht angefertigte Hausaufgaben, Versäumnisse durch unentschuldigtes Fehlen etc., werden in zusätzlichen Stunden nach dem planmäßigen Unterricht in Absprache mit der jeweiligen Lehrkraft angefertigt.

  4. Waffen, Alkohol, Drogen
    Schüler, die auf dem Schulgelände Waffen oder Feuerwerkskörper benutzen bzw. Alkohol oder Drogen zu sich genommen haben, nehmen an dem betreffenden Tag nicht mehr am Unterricht teil und sind durch die Eltern abzuholen

  5. Zerstörungen / Verschmutzungen
    Mutwillige Beschmutzungen und Zerstörungen innerhalb des Schulgeländes sind durch den verursachenden Schüler zu beseitigen. Des Weiteren kann der Schüler zu zusätzlichen Arbeiten verpflichtet werden!

  6. Verstöße gegen die Hausordnung
    Bei groben bzw. mehrfachen Verstößen gegen die Hausordnung (z.B. Rauchen auf dem Schulgelände) werden die Eltern des betreffenden Schülers zu einem klärendes Gespräch in die Schule vorgeladen und weitere Maßnahmen besprochen bzw. festgelegt!
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Regeln für die Internetnutzung

Das Computernetzwerk ist Eigentum der Schule und steht den Schülern im Rahmen ihrer Schulausbildung und zur Festigung der Medienkompetenz zur Verfügung. Der verantwortungsvolle Umgang mit dem Internet ist Teil der Schulordnung und dient dem Schutz aller Beteiligten – der Schüler, des Lehrerkollegiums und der Schule. Der Computerraum enthält wichtige Geräte und Programme. Der optimale Zustand der Arbeitsplätze lässt sich nur dann erhalten, wenn alle Nutzer das Inventar rücksichtsvoll behandeln und im Raum Ordnung halten.

 

Folgende Regeln sind einzuhalten:

  • Mit dem Erwerb einer Nutzungsberechtigung für das Internet erklärt der Nutzer, dass er in der Bundesrepublik Deutschland illegale Informationen weder downloaden, weiterverbreiten, noch speichern oder selbst anbieten wird. Dies gilt insbesondere für Seiten mit gewaltverherrlichendem, pornographischem oder nationalsozialistischem Inhalt. Verstöße hiergegen haben den Entzug der Nutzungsberechtigung zur Folge.
  • Es ist untersagt, Software jeder Art zu kopieren. Ein Verstoß kann zu strafrechtlichen Folgen führen.
  • Software (z. B. Plug-Ins) darf nur mit Erlaubnis der Netzwerk-Administration installiert werden.
  • Downloads dürfen nur mit Erlaubnis der Netzwerk-Administration durchgeführt werden.
  • Bedenkliche Inhalte auf Webseiten sind dem aufsichtsführenden Lehrer sofort mitzuteilen.
  • Die Manipulation des Schulnetzwerkes und der Computer, z. B. durch das Erstellen funktionsschädigender Programme oder der Veränderung der Grundeinstellungen ist untersagt.
  • Das Internet darf nicht zur Verletzung der Persönlichkeitsrechte anderer benutzt werden. Publikationsrechte sind zu respektieren.
  • Schriftverkehr und Multimedia-Anwendungen folgen sprachlich und inhaltlich den allgemeinen Umgangsformen der Schule.
  • Die bereitgestellten Informationen können bedingt durch die Art und Weise der Verbreitung keiner hausinternen Auswahl unterworfen werden. Sie entstammen weltweit verteilten Quellen und werden durch technische, nicht inhaltlich bedingte Vorgänge verbreitet. Sollte sich irgendjemand durch solche Informationen verletzt, entwürdigt oder in anderer Art und Weise angegriffen fühlen, muss dieser den Sachverhalt mit dem Urheber der Information klären. Die Sekundarschule "A. Diesterweg" ist in keiner Weise für den Inhalt der über seinen Internet-Zugang bereitgestellten Informationen verantwortlich.
  • Den Nutzern ist bekannt, dass die Schule durch den Netzwerk-Administrator und das Lehrerkollegium ihrer Aufsichtspflicht gegenüber minderjährigen Schülern durch regelmäßige Stichprobenkontrollen des Datenverkehr nachkommt. Dazu ist die Schule berechtigt, den Datenverkehr in Protokolldateien zu speichern, aus denen Datum und Art der Nutzung und der Nutzer festzustellen sind.
  • Persönliche Inhalte werden in einem persönlichen Nutzerverzeichnis abgelegt. Aus Sicherheitsgründen haben die Netzwerk-Administration und das Lehrerkollegium das Recht, auch diese persönlichen Dokumente zu kontrollieren und zu löschen.
  • Die Teilnahme an Chats ist untersagt.
  • Vor dem Verlassen des Raums sind die Geräte und der Arbeitsplatz ordnungsgemäß und sauber zu hinterlassen.

 

Vorschläge, Änderungswünsche und weitere Hinweise sind zu richten an:
technik @ sks-diesterweg-stendal.bildung-lsa. de.

 

Quelle: Internetverantwortung an Schulen




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